Tierversuchsstatistik für das Jahr 2017 – eine Analyse

Am 29. Juni 2018 ist auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Tierversuchsstatistik 2017 als pdf-Datei publiziert worden, die die Daten der im Jahre 2017 in Österreich „verbrauchten“ Versuchstiere enthält.
Aufgrund der derzeit gültigen Tierversuchsstatistik-Verordnung (TVSV 2013) wurde dem Ministerium von den zuständigen Behörden für das Jahr 2017 die Verwendung von insgesamt 264.071 Versuchstieren gemeldet. Das sind um 27.612 Tiere bzw. 11,7 % mehr als im Vorjahr.

 

 Völlig intransparente Aufbereitung der Daten für die Öffentlichkeit

Die Publikation besteht aus 13 Seiten und entspricht – wie schon die Tierversuchsstatistiken 2013, 2014, 2015 und 2016 – keinesfalls den in der Anlage der TVSV 2013 formal eindeutig vorgegebenen Tabellen 1 bis 8 mit den entsprechenden Zusammenfassungen, Aufschlüsselungen und Datenkategorien, die folgendermaßen definiert sind:

  • “Tierart” (Tabelle 2),
  • „Erneute Verwendung“ (Tabelle 3),

  • „Geburtsort“ (Tabelle 4),

  • „Genetischer Status“ (Tabelle 5),

  • „Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie“ (Tabelle 6),

  • „Schweregrad“ (Tabelle 7),

  • „Verwendungszwecke“ (Tabelle 8),

  • „Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (Tabelle 8.3a) und

  • „Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (Tabelle 8.3b).

 

Die veröffentlichte Tierversuchsstatistik 2017 beinhaltet wie schon die vier Vorgängerstatistiken bloß eine tabellarische Zusammenfassung der „Tiere nach Schweregraden“ (aus der sich auch die insgesamt verwendeten Tiere/Tierarten ergeben), der „Tiere nach genetischem Status“ und der „Tiere nach Versuchszweck“.
Gänzlich fehlen die Zusammenfassungen der Versuchstierdaten nach „Erneute Verwendung“, „Geburtsort“ (nach vier Herkunftsarten aufgeschlüsselt), „Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie“, „Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (nach den in der TVSV 2013 angeführten zehn angeführten Möglichkeiten aufgeschlüsselt) und „Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften“ (nach den drei in der TVSV 2013 angeführten Möglichkeiten aufgeschlüsselt).

 

Bei der „Gesamttabelle“ (Seite 6 – 11) handelt es sich um eine bloße Aneinanderreihung von Daten, die nicht gezielt abgefragt werden können (z.B. wie viele Tiere aufgeschlüsselt nach der Art erneut für Versuche verwendet wurden), weshalb ihre Aussagekraft völlig wertlos ist.
Es ist zwar möglich (mit der Such- und Zoomfunktion und unter Zuhilfenahme der auf Seite 12f. angeführten Kennziffern) aus dieser Auflistung einzelne Daten händisch herauszufiltern und zusammenzufassen, etwa die Anzahl und Art der erneut verwendeten Tiere, die Einschränkung auf diese antiquierte Arbeitsweise ist und bleibt im EDV-Zeitalter eine echte Zumutung.

 

Die „Gesamttabelle“ lässt sich zwar ausdrucken, aber selbst bei einem Ausdruck auf A3-Format bleibt die Schrift noch immer so klein, dass sie nicht lesbar ist. Erst bei einem Ausdruck auf Plakatgröße (A2 oder zielführender A1) wird die „Gesamttabelle“ entzifferbar. Sie ist aber trotzdem noch immer nicht verwendbar, weil der Text in den Unterkategorien sehr oft nur verstümmelt in den Spalten sicht- bzw. erahnbar ist.

 

Wegen dieser eklatanten Mängel haben wir schon im Jahre 2014 eine parlamentarische Anfrage an den Wissenschaftsminister initiiert. In deren Beantwortung wurde bestätigt, dass „in der veröffentlichten Tierversuchsstatistik die vollständigen Datensätze ungefiltert enthalten sind“, dass jedoch „auf europäischer Ebene eine Softwarelösung vorbereitet (wird)“, die „im Jahr 2015 verfügbar sein (wird)“, „welche ein Abfragen der veröffentlichten Daten in jeder beliebigen Aufschlüsselung ermöglichen wird.“

 

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2018 und die in der „Gesamttabelle“ lediglich aneinandergereihten Daten der Tierversuchsstatistik lassen sich – nun schon zum fünften Mal – weder zusammenfassen noch aufschlüsseln, wodurch die Statistik ihren Sinn und Zweck gänzlich verfehlt. Dieser Datenmissstand widerspricht völlig der Vorgabe der EU-Tierversuchsrichtlinie, die ausdrücklich „Transparenz“ verlangt.
Auch erscheint uns das Warten auf eine EU-Softwarelösung als bloße Ausrede, da bis zum Jahre 2013 eine Aufschlüsselung und tabellarische Zusammenfassung aller österreichischen Tierversuchsdaten problemlos möglich war. (Siehe unter „Tierversuche-Statistik-Österreich“ unsere Statistikanalysen zu den Jahren 2000 bis 2012.)

 

 

Detaillierte Jahresvergleiche erst ab 1.1.2014 sinnvoll

 

Aufgrund der am 1.1.2014 in Kraft getretenen Tierversuchsstatistik-Verordnung 2013 (TVSV 2013) mit etlichen neuen Bestimmungen (z.B. werden inzwischen auch Eingriffe an Kopffüßern als Tierversuche eingestuft, weshalb sie dementsprechend auch statistisch erfasst werden müssen) sowie abgewandelter und gänzlich neuer Datenkategorien (z.B. bei der Datenkategorie „Verwendungszwecke“ mit ihren Unterkategorien) ist ein  d e t a i l l i e r t e r  Vergleich der Daten mit den vorherigen jährlich publizierten Tierversuchsstatistik-Daten (bis einschließlich 2012) nicht mehr sinnvoll, weshalb wir  d e t a i l l i e r t e  Vergleiche ab der Tierversuchsstatistik 2013 vornehmen.

 

 

Erst wenn der Versuch endet, wird das Versuchstier statistisch erfasst

 

Bei der Analyse der Statistik ist zu beachten, dass nicht alle Versuchstiere, die im betreffenden Kalenderjahr Experimenten unterzogen wurden, in der Statistik berücksichtigt werden. Es werden gemäß § 3 (1) der TVSV 2013 nur jene Versuchstiere erfasst, für die der Versuch in dem betreffenden Kalenderjahr auch (meist tödlich) endet. Diese Bestimmung betrifft Tierversuchsstudien, die sich über mehrere Kalenderjahre erstrecken.

 

 

Viele Gruppen von Versuchstieren werden statistisch gar nicht erfasst

  

  •  Nach wie vor gilt die Tötung von Versuchstieren zur Entnahme von Organen und Gewebe nicht als Tierversuch und wird somit auch nicht statistisch berücksichtigt.
  • Obwohl Eingriffe an „Föten von Säugetieren ab dem letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung“ nun auch als Tierversuche bewertet werden, müssen Föten und Embryonen von Säugetieren (also noch nicht geborene Tiere) nicht in die Statistik aufgenommen werden.

  • Auch die Tötung überzähliger Versuchstiere und genetisch nicht veränderter Nachkommen werden statistisch nicht erfasst.

  • Ebenso wenig finden sogenannte Sentinel-Tiere (das sind sog. Anzeigertiere, die in Bestände eingesetzt werden, um festzustellen, ob darin Infektionserreger vorhanden sind) Eingang in die Tierversuchsstatistik.

  • Bei Eingriffen an Labortieren, bei denen der Experimentator erwartet, dass diese keine Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden verursachen, handelt es sich laut gesetzlicher Definition um keine Tierversuche, die somit weder genehmigt noch statistisch ausgewiesen werden müssen.

     

     

    TIERVERSUCHSSTATISTIK 2017

     

    Dem Wissenschaftsministerium wurde für das Jahr 2017 die Verwendung von insgesamt 264.071 Versuchstieren gemeldet. Das sind um 27.612 Tiere bzw. 11,7 % mehr als im Vorjahr.

     

 

 

2013

2014

2015

2016

Anzahl der Versuchstiere

208.559

209.183

227.317

236.459

Zunahme im Vergleich zum Vorjahr

 

Category: Österreich, STATISTIKEN, TIERVERSUCHE
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