EBENSEE. Großer Tag für den Verband der Vogelfreunde Salzkammergut: Die UNESCO erklärte den in der Region seit Jahrhunderten gepflegten Vogelfang am Dienstag zum „immateriellen Weltkulturerbe“. Die Tierschützer sind darüber empört.„So viele Leute haben mich noch nie auf der Straße angesprochen und mir gratuliert“, sagt Alfred Riezinger, Obmann des Verbands der Vogelfreunde, der die UNESCO-Urkunde bei einer Feier im ORF-Landesstudio Salzburg aus der Hand der Salzburger Volkskultur-Landesrätin Doraja Eberle entgegennahm: „Die meisten finden es super – und für uns Vogelfreunde ist es eine große Ehre.“
Ganz anders die heimischen Tierschutzorganisationen: Bei ihnen herrscht Kopfschütteln, weil durch die Entscheidung unter dem Deckmantel des „Kulturerbes“ das Leid der Tiere gutgeheißen werde (siehe „Drei Fragen an“). Der österreichischen UNESCO-Kommission waren 20 Anträge auf Aufnahme in den Status „immaterielles Weltkulturerbe“ vorgelegen, 18 wurden positiv beschieden (siehe Kasten!). Die Auszeichnung ist mit keiner finanziellen Unterstützung verbunden.
Aber darauf kam es den „Vogelfreunden“ ohnehin nicht an. „Wir haben uns bei der Nationalagentur für das immaterielle Kulturerbe beworben, mussten sehr strenge Kriterien erfüllen“, sagt Riezinger. Die Auszeichnung sei eine „wunderbare Bestätigung“.
29 Fachleute aus allen Bundesländern und von vier Ministerien hatten über die Anträge zu befinden, „unser Antrag wurde einstimmig angenommen“, so Riezinger.
Der Verband habe nachweisen können, dass er sich an den gesetzlichen Rahmen hält und dass es sich beim Vogelfang um eine mündlich überlieferte Tradition handelt. Hinzu kamen zwei positive Gutachten von den Universitäten Wien und Innsbruck.
„Mit der Aufnahme ins Immaterielle Weltkulturerbe sollen kulturell tätige Menschen vor den Vorhang geholt werden, die ihr Wissen und ihre Überlieferungen weitergeben und identitätsstiftend wirken“, sagte Landesrätin Eberle.
Darunter auch die „Vogelfreunde Salzkammergut“ mit ihren 500 Mitgliedern. „Sie kommen aus allen Altersgruppen und Berufsständen“, sagt Riezinger. Vom 15. September bis 30. November werden Stieglitz, Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel gefangen, im Winter in Käfigen gehalten und ausgestellt. Bis 10. April müssen sie freigelassen werden. Die Tierschutzorganisationen fordern nun die Rücknahme der Entscheidung: Für sie stellt der Vogelfang Tierquälerei dar.
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,376411
22.04.2010
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