Was wird zum Schutze der Labortiere unternommen?

Es gibt gesetzliche Regelungen über die Zucht, Haltung, Betreuung, medizinische Versorgung, zulässige Tötungsmethoden der Versuchstiere und viele andere Bestimmungen mehr. Aber mit Tierschutz, d.h. artgerechtem Umgang, hat dies meistens nichts zu tun. In der Regel werden die Tiere isoliert in sterilen, viel zu kleinen Laborkäfigen gehalten und müssen – bis zu ihrem meist unausweichlichen Tod – schmerzhafte Tests und Experimente über sich ergehen lassen.

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