Hundeführschein steht auf Prüfstand der Justiz

Der “Hundeführschein” in Wien steht jetzt auf dem rechtlichen Prüfstand – denn der Besitzer eines American Staffordshire Terriers brachte Klage beim Verfassungsgerichtshof ein. Er will nicht verstehen, dass er für seinen äußerst gutmütigen Hund eine Prüfung ablegen soll.

Bei einer Volksbefragung im Februar 2010 sprachen sich immerhin 90 Prozent der Bevölkerung für einen verpflichtenden Hundeführschein aus. Auf freiwilliger Basis gibt es diese Einrichtung schon seit 2006.

Zehn Rassen auf “roter Liste”

Insgesamt zehn Rassen sind es, die in Wien auf der “roten Liste” stehen: Neben dem Staffordshire Terrier sind das u. a. noch der Dogo Argentino, der Bullterrier, der Pitbullterrier oder der Rottweiler. Ausgewählt wurden diese nach einer Statistik, mit welchen Rassen es die meisten Zwischenfälle gegeben hat. Für die Prüfung ist ein mehrstündiges Training erforderlich, das auch bezahlt werden muss.

Verfassungsgerichtshof entscheidet im Dezember

Der Besitzer eines American Staffordshire Terriers, der in Wien eine solche Prüfung ablegen soll, kritisiert nun die Auswahl der Hunderassen. Diese sei “völlig unsachlich” erfolgt und verfassungswidrig, argumentiert er in seiner Klage. Der Verfassungsgerichtshof wird noch im Dezember über den Fall entscheiden.

von Peter Grotter, Kronen Zeitung

http://www.krone.at/Wien/Hundefuehrschein_steht_auf_Pruefstand_der_Justiz-VfGH_entscheidet-Story-232610
27.11.2010

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