Am Freitag, den 10.12.2004, wurde der Vier-Parteien-Antrag für ein Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen vom Plenum des Nationalrates beschlossen. Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner (IBT) und Initiatorin der Parlamentarischen Bürgerinitiative für ein Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen ist über diesen erfolgreichen Abschluss hoch erfreut: “Mit dem gesetzlich verankerten Verbot wurde endlich ein klares und deutliches politisches Signal zur Einschränkung von Tierversuchen gesetzt.”
Als sehr positiv bewertet Gerda Matias auch die Einhelligkeit, mit der alle Fraktionen diese Forderung von Anfang an unterstützt haben sowie die ernsthaften Bemühungen der ParlamentarierInnen, das Verbot so rasch als möglich umzusetzen, wofür sie den politisch Verantwortlichen dankt.
Nun hoffen die TierversuchsgegnerInnen, die gleichzeitig mit der erfolgreich abgeschlossenen Bürgerinitiative auch eine gleichlautende Petition an das Europäische Parlament eingebracht haben, dass es bald in der ganzen EU keine Experimente mehr an den Menschenaffen geben wird.
Zur Geschichte:
Im September 2003 hat der Internationale Bund der Tierversuchsgegner die Parlamentarische Bürgerinitiative für ein gesetzliches Verbot von Tierversuchen an den Menschenaffen (Schimpansen, Gorillas, Orang-Utans, Bonobos und Gibbons) gestartet, die bei der Bevölkerung große Zustimmung fand. So konnten Anfang Februar 2004 dem Nationalratspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol statt der erforderlichen 500 Unterstützungserklärungen 6.040 Unterschriften vorgelegt werden.
Ursprünglich sollte die Parlamentarische Bürgerinitiative am 15. Dezember erneut im Petitionsausschuss behandelt werden. Aber auf Initiative der Grünen haben sich schon am 2. Dezember die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses auf einen Entschließungsantrag für ein Verbot von Experimenten an Menschenaffen geeinigt.
Auch den weiteren Punkten des Entschließungsantrages hat das Plenum des Nationalrates am Freitag zugestimmt:
- a) Verstärkte Förderung von Forschungsprojekten für Ersatzmethoden,
- b) auf EU-Ebene sollen Ersatzmethoden schneller anerkannt und validierte Methoden auch verbindlich eingesetzt werden,
- c) für den Aufbau einer EU-weiten Datenbank für Alternativen zu Tierversuchen sollen Anstrengungen unternommen werden.
Jetzt ist Bildungsministerin Gehrer mit ihrem Ministerium gefordert, rasch eine Regierungsvorlage für eine Novelle zum Tierversuchsgesetz vorzulegen und Schritte zu setzen, um den weiteren Auftragspunkten des Parlaments nachzukommen.
Durch diese Maßnahmen erhoffen sich sowohl TierversuchsgegnerInnen als auch PolitikerInnen eine deutliche Reduzierung der Tierversuche in Österreich, was hoffentlich auch in der Tierversuchsstatistik ihren Niederschlag finden wird.
Dass diesen ersten, wichtigen Schritten nun weitere folgen müssen, ist für den IBT, der noch viele Schwachpunkte speziell auch im Tierversuchsgesetz ortet, eine klare Zielvorgabe. “Die nun bevorstehende Novellierung des Tierversuchsgesetzes stellt eine Chance dar, all jene Unklarheiten, die seit Bestehen des Gesetzes zutage getreten sind, zu beseitigen.
Zum Beispiel entscheidet in Österreich der Experimentator selber, ob seine Tierversuche einer Genehmigung bedürfen oder nicht. Denn laut dem jetzigen Tierversuchsgesetz gelten nur belastende Eingriffe am Tier als Tierversuche. Wird der Eingriff allerdings als nicht belastend eingestuft, handelt es sich laut Gesetz um keinen Tierversuch. Ob es sich aber um einen belastenden Tierversuch handelt (der somit genehmigt werden muss) oder nicht, entscheidet der Experimentator allein. Dieser unhaltbare Missstand gehört dringend bereinigt.”
Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-10, Fax: +43/1/713 08 24,
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at
Siehe dazu auch Kampagne gegen das größte Affenforschungslabor BPRC in Europa
Siehe dazu auch Tierversuche an Primaten
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