Verbot von Tierversuchen für Kosmetika wird zum dritten Mal verschoben

EU-Kommission verschiebt zum dritten Mal Verbot von Tierversuchen für Kosmetika. Weiterhin qualvolle Tierversuche für Kosmetika

Der “Internationale Bund der Tierversuchsgegner” (IBT) kritisiert die nunmehr dritte Verschiebung des Verbotes von Tierversuchen für Kosmetika heftig. Er wirft der EU-Kommission Versäumnisse bei der Entwicklung und der gesetzlichen Verankerung von Ersatzmethoden vor. Es sind hier kaum Fortschritte zu verzeichnen. An jedem einzelnen Produkt werden immer noch rund ein Dutzend von unterschiedlichen, meistens sehr qualvollen, Tierversuchstests durchgeführt. Darüber hinaus wird das zukünftige Vermarktungsverbot für tierversuchsgeprüfte Kosmetika völlig aufgeweicht. Der IBT startet daher eine Protestkartenaktion und ersucht die EU-Parlamentarier, diesen Entwurf abzulehnen und weist auf die Möglichkeit der Herstellung und des Kaufes von tierversuchsfreien
Produkten hin.

Am 1. Jänner 1998 hätte die EU-Kosmetikrichtlinie in Kraft treten sollen, mit der Tierversuche für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel endlich verboten werden. Mittels einer weiteren Richtlinie wurde dieses Verbot auf den 30. Juni 2000 verschoben. Nun liegt seitens der EU-Kommission ein Entwurf der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie vor, der abermals eine Verschiebung des Verbotes von Tierversuchen für die Bestandteile von Kosmetika beinhaltet.
Weitere Verschiebungen sind vorprogrammiert, denn das Verbot tritt nur dann in Kraft, wenn “zufriedenstellende Alternativmethoden zum Tierversuch” entwickelt wurden und wenn diese darüber hinaus nach den – noch ausständigen – Leitlinien der OECD für Toxizitätstests validiert werden konnten.

 

Tierversuchsgegner werfen der EU-Kommission Versäumnisse bei der Entwicklung und Anerkennung von Ersatzmethoden vor

Der “Internationale Bund der Tierversuchsgegner” übt heftige Kritik an der Kommission, weil diese unzureichende Maßnahmen zur Entwicklung und vor allem zur gesetzlichen Verankerung von Ersatzmethoden zum Tierversuch getroffen hat, was ja durch die abermalige Verschiebung offensichtlich zutage tritt.
“Es ist Aufgabe der Kommission alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um endlich den gesetzlichen Auftrag, das Verbot aller Tierversuche für Kosmetika umzusetzen, zu erfüllen”, stellt Gerda Matias, Präsidentin des IBT, klar.

 

Kaum Fortschritte bei der Entwicklung von Ersatzmethoden

Bislang hat die EU-Kommission lediglich zwei in-vitro-Testmethoden anerkannt, nämlich eine zur Ätzwirkung auf der Haut und eine zur Phototoxizität, durch die hautschädigende Eigenschaften von äußerlich aufgetragenen Substanzen erkannt werden sollen, deren giftige bzw. schädigende Wirkung erst unter dem Einfluss von Licht und Sonne entsteht.
Geringfügige Fortschritte werden verzeichnet bei der Entwicklung von Alternativen hinsichtlich der Resorption, der Augenreizung und der Hautreizung.
An jedem einzelnen Produkt werden immer noch rund ein Dutzend von unterschiedlichen, meistens sehr qualvollen, Tierversuchstests durchgeführt
Für Tests auf allergische Reaktionen, chronische/subchronische Toxizität, krebserregende Wirkung, erbgutverändernde Wirkung und Teratogenität stellt die EU-Kommission überhaupt keinen Ersatz in Aussicht; auch nicht für den heftigst umstrittenen, vor allem auch aufgrund der unvorstellbaren Qualen der Versuchstiere, akuten Toxizitätstest.

 

Völlige Aufweichung des Vermarktungsverbotes

Der Entwurf enthält nicht nur eine Verschiebung des Verbotes, sondern darüber hinaus wird das Vermarktungsverbot völlig aufgeweicht. Es sollen lediglich die im EU-Raum erzeugten tierversuchsgestützten Produkte verboten werden. Importierte Kosmetika mit Tierversuchen aus Drittländern (z.B. aus Ungarn) dürfen weiter gehandelt werden.

Einziger Lichtblick in diesem Entwurf ist das Verbot von Tierversuchen am kosmetischen Endprodukt. Doch derartige Tests werden in der Praxis auch kaum mehr am Tier durchgeführt.

 

Tierversuchsgegner ersuchen die EU-Parlamentarier, diesen Entwurf abzulehnen

Der “Internationale Bund der Tierversuchsgegner” hat daher eine Protestkartenaktion gestartet. Die EU-Parlamentarier werden ersucht, dem umstrittenen Entwurf nicht zuzustimmen. Der IBT fordert, dass nicht nur Tierversuche zur Prüfung des Endproduktes, sondern auch zur Prüfung der Bestandteile bzw. Inhaltsstoffe von Kosmetika ab sofort zu verbieten sind. Bis zur Anerkennung und gesetzlichen Verankerung von Ersatzmethoden sind schon geprüfte Substanzen bzw. Inhaltsstoffe zu verwenden.
Darüber hinaus verlangt Gerda Matias, Präsidentin des IBT, ein Verbot des Inverkehrbringens aller kosmetischen Produkte, deren Bestandteile im Tierversuch getestet wurden – also auch ein striktes Handelsverbot von tierversuchsgetesteten Produkten aus Drittländern.

 

Die sofortige Alternative: Kosmetika ohne Tierversuche kaufen

Doch Kosmetikhersteller und Konsumenten müssen erst gar nicht auf ein Verbot von Tierversuchen für Kosmetika seitens der Politik warten.
“Denn wenn der Hersteller auf den Einsatz einer neuen Substanz verzichtet, indem er auf altbewährte Rohstoffe zurückgreift, sind nirgends zwingend Tierversuche vorgeschrieben”, so Romana Rathmanner, Mitglied der Kommission gemäß § 13 Tierversuchsgesetz, und verweist auf die Möglichkeit des Kaufs von Kosmetika ohne Tierqual.

 

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Glossar:
 

Augenreizung: Schleimhautverträglichkeitstest, nach dem Erfinder auch Draize-Test genannt. Den in Gestellen fixierten Kaninchen wird die Substanz ins Auge geträufelt. Auftretende Reizungen, Verätzungen bis hin zur völligen Zerstörung des Auges werden registriert. Ersatztests – wie z.B. am Hühnerei – sind vom Gesetzgeber nicht als tierversuchsfreie Methode anerkannt.

Hautreizung: Hierbei wird auf die geschorenen, oft aufgeritzten, Körperstellen der Versuchstieren die zu prüfende Substanz aufgetragen und die Reaktionen wie Rötungen, Entzündungen etc. registriert.
Hierzu wird die LD-50 (letale Dosis) bestimmt, die Dosis der einmalig verabreichten Substanz, an der 50% der Versuchstiere sterben. Die Vergiftungserscheinungen wie Muskelzittern, Krämpfe, Lähmungen, starker Speichelfluss, Durchfall, Besinnungslosigkeit etc. werden registriert, um schließlich an den toten Tieren die Stärke der Schädigungen festzustellen.
In letzter Zeit wir dieser Test leicht abgewandelt durchgeführt, indem z.B. die Tiere schon kurz bevor sie an den Vergiftungen sterben, getötet werden.

in-vitro: im Reagenzglas

OECD: Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Resorption: Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung einer Substanz

Teratogenität: körperliche Missbildungen während der Embryonalentwicklung

Toxizitätstest: Giftigkeitstest. Den Versuchstieren wird über den Nahrungsweg als Futterbeimischung, aber auch durch Schlundsonden, bzw. durch Einatmung, bzw. über die Haut – gespritzt in Muskeln, Venen oder in die Bauchhöhle – die Substanz verabreicht.

validiert: bewertet

 

Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-10, Fax: +43/1/713 08 24,
E-Mail: tierversuchsgegner@chello.at

 

Siehe dazu auch Tierversuche in der Kosmetikindustrie

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