Wann handelt es sich um einen Tierversuch?
Laut § 2 Tierversuchsgesetz 1988 (Bundesgesetz vom 27. September 1989 über Versuche an lebenden Tieren, BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F. Nr. 169/1999) handelt es sich bei Eingriffen an und Behandlungen von Tieren nur dann um einen Tierversuch, wenn die Eingriffe an lebenden Wirbeltieren