Müssen Tierversuche immer bewilligt werden? Wenn ja, von wem?
Wenn der Antragsteller alle gesetzlichen Erfordernisse für die Durchführung eines Tierversuches erfüllt, wird dieser auch bewillig werden. Für Tierversuche im Rahmen des Hochschulwesens oder der wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes ist das Wissenschaftsministerium zuständig, ansonsten die Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann. Aufrufe: 108