Importverbot von Hunde- und Katzenfellen

Die letzte aktuelle Meldung zu diesem Thema – am 27.03.2010 – finden Sie am Ende des Artikels.

IBT startet Parlamentarische Bürgerinitiative und EU-weite Petition

Nachdem wir unsere Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend ein Verbot von Tierversuchen an den Menschenaffen dank Ihrer großartigen Unterstützung erfolgreich abschließen konnten – im Dezember 2004 wurde vom österreichischen Parlament das gesetzliche Verbot beschlossen -, starten wir erneut eine Initiative, diesmal mit dem Ziel, endlich ein gesetzliches Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen in Österreich und parallel dazu auch innerhalb der Europäischen Union zu erwirken.

Schon im Jahre 2002 haben wir mit einer Protestkartenaktion an den zuständigen österreichischen Minister und mit unserem Mailing “Die Hunde- und Katzenschlachthäuser in Asien” auf die tierquälerische (Massentier-)Haltung und auf die brutalen Methoden der Pelz- und Häutegwinnung von Hunden und Katzen in Asien aufmerksam gemacht.

Die Einreichung der Parlamentarischen Bürgerinitiative im österreichischen Parlament und der Petition im Europäischen Parlament ist an einige Formalitäten gemäß den jeweiligen parlamentarischen Geschäftsordnungen gebunden. Deshalb verwenden Sie bitte nur unsere vorgegebenen Formblätter. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen, indem Sie uns Unterschriften sammeln helfen.

Unterschreiben Sie auf  b e i d e n  Listen!

Bitte jeweils  b e i d e  Formblätter ausfüllen und so bald als möglich senden an:
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner,
Radetzkystraße 21, 1030 Wien.

Unterstützungserklärung an das österreichische Parlament
(Bitte ausdrucken und uns per Post zusenden)

Unterstützungserklärung an das Europäische Parlament
(Bitte ausdrucken und uns per Post zusenden)

 

Herzlichen Dank für Ihre erneute Unterstützung!

(Auch wenn sich diese Initiative zweckmäßigerweise lediglich gegen den Import und den Handel von Hunden- und Katzenfellen wendet, möchten wir ausdrücklich festhalten, dass wir selbstverständlich die Gewinnung von Pelz und Leder von anderen Tierarten ebenso strikt ablehnen.)

Siehe dazu auch unsere
Presseinformation: Europaweiter Protest gegen Botox-Tierversuche. Schweizer Konzern Nestlé im Zentrum der Kritik. und
Antragstext und
Parlamentarische Materialien

Nachtrag vom 28.06.2005:
Einreichung der Bürgerinitiative für ein Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen
Am 28.06.2005 haben wir mit 3.778 Unterstützungserklärungen die Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend ein “Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen und von Hunde- und Katzenleder sowie von daraus hergestellten Produkten” an den Nationalratspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol persönlich übergeben. In der Folge wird unser Anliegen gemäß der Geschäftsordnung des Nationalrates an den Ausschuss für Petitionen zur Behandlung weitergeleitet.

Ebenso haben wir zu diesem Thema am 28.06 eine Kollektiv-Petition mit 3.987 Unterstützungserklärungen an das Europäische Parlament zur Behandlung im Petitionsausschuss weitergeleitet. Ein Verbot würde für die gesamte EU gelten.

Nachtrag vom 28.09.2005:
Am 28.09.2005 hat uns die Vorsitzende des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen Frau NRAbg. Mag. Gisela Wurm in einem Schreiben darüber informiert, dass in der sogenannten “Einlaufbesprechung” des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen unsere Bürgerinitiative behandelt worden ist und dass einvernehmlich beschlossen wurde, Stellungnahmen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit einzuholen.
Ihre abschließenden Worte sind recht ermutigend und lassen ein baldiges Verbot in Österreich in greifbare Nähe rücken.
Mag. Wurm: “Ich kann Ihnen schon jetzt versichern, dass Ihre Initiative (die von einer beeindruckenden Anzahl von Personen unterstützt wurde) auf großes Interesse gestoßen ist …”.

Nachtrag vom 25.01.2006:
Bundesregierung muss Gesetz ausarbeiten
Im Zuge der Plenardebatte des Nationalrates im Parlament am 25.01.2006 hinsichtlich unserer Parlamentarischen Bürgerinitiative betreffend eines Import- und Handelsverbotes von Hunde- und Katzenfellen konnte auf Initiative der Grünen zu diesem Thema eine Vier-Parteien-Einigung erzielt werden. Dies stellt einen großer Erfolg und eine wichtige Etappe zur Realisierung eines Verbotes dar. Nun ist die Bundesregierung gefordert, rasch – d.h. noch in dieser Legislaturperiode – konkrete Schritte zur Umsetzung dieses Antrages zu unternehmen.
Unterzeichnen sie hierfür unsere neue Unterschriftenliste und senden Sie diese bitte an: Internationaler Bund der Tierversuchsgegner, Radetzkystraße 21, 1030 Wien.
Des weiteren stimmten alle im Nationalrat vertreten Fraktionen auch der Forderung zu, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebenen für die Schaffung eines internationalen Kennzeichnungssystems von Fellen in verarbeiteten Kleidungsstücken einsetzen soll.

Nachtrag vom 08.09.2006:
Auf Druck europäischer TierschützerInnen, und nicht zuletzt auch durch unsere sowohl im Europäischen als auch im Österreichischen Parlament eingereichte Petition betreffend eines Importverbotes von Hunde- und Katzenfellen (hier möchten wir uns nochmals für Ihre zahlreichen Unterstützungserklärungen bedanken!), scheint sich endlich ein Verbot – und das europaweit – abzuzeichnen.
In der Pressekonferenz vom 06.09.2006 zum Thema “Aktuelles zum Tierschutz in Österreich und Präsentation des Handbuchs zur Evaluierung für Tierhalter/innen in der Landwirtschaft” teilte die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat mit, dass in den Schlussfolgerungen des Rates zum EU-Aktionsplan für den Tierschutz innerhalb der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft eine überwiegend Mehrheit der Mitgliedstaaten, nämlich 22 von den insgesamt 25, darin übereingekommen sind, dass es bis Ende 2006 auf europäischer Ebene zu einer Lösung bezüglich eines Verbotes von Hunde- und Katzenfellen kommen soll. So findet sich diese Thematik auch als wichtiger Punkt im finnischen Präsidentschaftsprogramm und es wird noch heuer ein diesbezüglicher Textvorschlag von der EU-Kommission erwartet und dann präsentiert.
Die Tierschutzministerin betonte, dass ihr Ressort mit Anfang 2007 zumindest für Österreich eine nationale Lösung treffen wird, falls es wider allen Erwartungen zu keiner europäischen Lösung kommt. Dies ist äußerst erfreulich und hoffentlich kein leeres Vorwahlversprechen!

Nachtrag vom 21.11.2006:
Die Europäische Kommission hat gestern einen Vorschlag zu einem Verordnungsentwurf, mit dem der Import, Export und der Handel von Katzen- und Hundefellen innerhalb der EU verboten wird, verabschiedet.
Siehe dazu auch unsere Presseinformation: Europaweiter Protest gegen Botox-Tierversuche. Schweizer Konzern Nestlé im Zentrum der Kritik.

Nachtrag vom 29.01.2007:
Ausnahmebestimmung gefährdet das Import- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen
Der Vorschlag der EU-Kommission “über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft” enthält in Artikel 4 Punkt 2 eine Ausnahmebestimmung, die dem Import und Handel weiterhin Tür und Tor öffnet.

Der Artikel 4 Punkt 2 sieht vor, dass das Verbot nicht für gekennzeichnete Felle von nicht zum Zweck der Fellgewinnung gehaltenen oder getöteten Hunden und Katzen gilt. Das bedeutet, dass Felle von Hunden und Katzen, die etwa zum Zweck der Fleischgewinnung gehalten oder getötet wurden, sehr wohl in die EU importiert und auch gehandelt werden dürfen. Das ist insofern problematisch, da in vielen asiatischen Ländern der Verzehr von Hunden und Katzen üblich ist. So können sich diese Länder, insbesondere der Hauptexporteur China, eine Hintertür offen halten: Sie brauchen für die exportierten Hunde- und Katzenfellen lediglich angeben, dass diese Tiere nicht zum Zweck der Fellgewinnung getötet worden sind, sondern – als Deckmantel – etwa zum Zweck des menschlichen Verzehrs.

Wer kann die Richtigkeit dieser Angaben überprüfen? Selbst wenn die EU eine plötzliche Steigerung des Schlachtens von Hunden und Katzen für den menschlichen Verzehr in China registrieren würde, gibt es keine Maßnahmen, dies zu unterbinden. Das Fleisch von Hunden und Katzen – das eigentlich wegen des lukrativen Geschäftes mit den Fellen gewonnen wird – muss nicht einmal von den Chinesen selber verzehrt werden: Es kann auch in andere asiatischen Länder exportiert werden. Auch kann es tiefgekühlt oder zu Tiermehl verarbeitet werden.
Somit stellt diese Ausnahmebestimmung nicht nur ein Schlupfloch dar, sondern öffnet Asien weiterhin dem Export der äußerst tierquälerisch gewonnenen Hunde- und Katzenfellen Tür und Tor.

Auch wird mit dieser Ausnahmebestimmung der Ex- und Import und der Handel von Katzenfellen als medizinisches Produkt in Form von Rheumadecken nicht unterbunden, abgesehen nun vom fragwürdigen medizinischen Nutzen und dass es zahlreiche, modernere, wissenschaftlich untermauerte Mittel gegen diese Volkskrankheit gibt.

Bitte schreiben Sie an die unten angeführten Personen (die Vorlage wird derzeit im EU-Ministerrat behandelt) und appellieren Sie an diese, die Ausnahmebestimmung Artikel 4 Punkt 2 aus der Vorlage der EU-Kommission “über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft” herauszunehmen.

Österreich:
Landwirtschaftsminister Josef Pröll: office@lebensministerium.at
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky: andrea.kdolsky@bmgf.gv.at
Deutschland:
Landwirtschaftsminister Horst Seehofer: horst.seehofer@bundestag.de
EU:
Kommissar Markos Kyprianou: cab-kyprianou@ec.europa.eu
Kommissärin Mariann Fischer Boel: Mariann.Fischer-Boel@ec.europa.eu

Denn abgesehen von den grauenhaften und durch nichts zu rechtfertigenden Tierquälereien bei der Haltung und Tötung der Hunde und Katzen in Asien (was umfangreich dokumentiert ist: So werden etwa Katzen in einem Käfig gehalten. Mit einer Drahtschlinge werden sie herausgeangelt und stranguliert. Ihr Todeskampf dauert – vor den Augen der anderen Tiere – etwa 5 Minuten lang.) muss respektiert werden, dass für uns in Europa Hunde und Katzen Haustiere darstellen, zu denen wir eine besonders enge, emotionelle Bindung pflegen, so dass die Verwertung von Hunden und Katzen – egal zu welchem Zwecke!!! – einen eklatanten Verstoss gegen unsere sittliche Kultur darstellt.

Nachtrag vom 07.03.2007:
In einem Antwortschreiben teilte uns Landwirtschaftsminister Dr. Pröll mit, “dass wir ihr Anliegen vollinhaltlich unterstützen”. Und dass sich sein Ministerium in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit am 29. Jänner beim Rat Landwirtschaft für die Streichung der Ausnahmebestimmung in Artikel 4 eingetreten sind und dies auch zukünftig so handhaben werden.

Nachtrag vom 12.04.2007:
Am 12.04.2007 hat sich der federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament in einer Abstimmung zu einem europaweiten ausnahmslosen (!) Verbot des Handels von Hund- und Katzenfellen ausgesprochen.

Nachtrag vom 20.06.2007:
Am 19. Juni 2007 stimmte mit einer breiten Mehrheit das Europaparlament in seiner ersten Lesung für ein EU-weites Import-, Export- und Handelsverbot von Hunde- und Katzenfellen und deren Produkte daraus, das (erst) mit 2009 in Kraft treten soll und für alle EU-Mitgliedstaaten gilt.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Ausnahmen (etwa Felle von Tieren, die zum Zwecke des menschlichen Verzehrs angefallen sind) haben die ParlamentarierInnen in ihrer legislativen Entschließung nicht angenommen, jedoch der Kommission das Aviso für die  Ausnahme von Fellen zu Unterrichtszwecken oder für Tierpräparationen gegeben.
Nicht geregelt wurde eine Kennzeichnungspflicht für Felle und Nachweismethoden, mit denen man Felle unterscheiden kann, um der Falschetikettierung einen Riegel vorzuschieben. Die einzelnen EU-Staaten werden lediglich angehalten, die Kommission über die eingesetzten  Nachweismethoden zu informieren.

Nachtrag vom 02.01.2009:
Mit 01.01.2009 ist die Verordnung über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft, in Kraft getreten. Diese gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat.

Nachtrag vom 27.03.2010:
Die Durchführungs- und Strafbestimmungen dazu sind jedoch erst am 26.03.2010 im österreichischen Bundesgesetzblatt kundgemacht worden, so dass diese erst mit 27.03.2010 in Kraft getreten sind.

Siehe dazu auch Die Hunde- und Katzenschlachthäuser in Asien

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