Rumänien/EU: Keine Tollwutt-Titerbestimmung mehr notwendig

Bei der Verbringung von Hunden aus Rumänien in ein EU-Land ist keine Tollwut-Titerbestimmung mehr notwendig und es entfallen dadurch auch die drei Monate Wartezeit nach der Titerbestimmung weg. (Siehe Verordnung Nr. 18/2006 der EU-Kommission, ersch. am 07.01.2006 im ABl. L 4/3, wo Sie auch die Liste all der Drittländer finden, für die diese Bestimmung zutrifft:
Verordnung Nr. 18/200.pdf )

Für die Einfuhr reichen also: Chip, Gesundheitszeugnis und Nachweis der gültigen Tollwutimpfung. Pro Fahrzeug können 5 Hunde ausgeführt werden.

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