Stellungnahme zum Entwurf eines Durchführungsgesetzes auf dem Gebiet des Tierschutzes

Der “Internationale Bund der Tierversuchsgegner” hat im Rahmen der Plattform “Ein Recht für Tiere” beim Gesundheitsministerium und Parlament eine juristisch fundierte Stellungnahme zum Entwurf eines „Bundesgesetzes zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes“ (GZ: BMG-74100/0026-II/B/10/2012) abgegeben.

Hierbei handelt es sich um eine nationale Begleitgesetzgebung, eine erforderliche legistische Maßnahme zur Anwendung der EU-Verordnung Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die ab 1.1.2013 von den EU-Mitgliedstaaten anzuwenden ist.

Der vorliegende Entwurf stellt – insbesondere in Bezug auf das Schächten – einen Rückschritt hinter das durch das österreichische Tierschutzgesetz erreichte Schutzniveau dar.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar. Auf Seite 11 befindet sich eine Zusammenfassung.

Der Ministerialentwurf und weitere Stellungnahmen sind hier abrufbar.

Siehe auch unter: Parlamentarische Bürgerinitiative für ein Verbot des betäubungslosen Schächtens

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