EU-weites Verkaufsverbot tiergetesteter Kosmetika tritt in Kraft
Ab 11. März 2013 dürfen in der gesamten EU keine Kosmetika mehr verkauft werden, die in Tierversuchen getestet worden sind. Ab dann ist auch der Import tiergetesteter Kosmetika verboten. Damit tritt gemäß der Kosmetikrichtlinie die 3. und letzte Stufe des Ausstiegs aus den Tierversuchen für Kosmetika in Kraft.
Im Jahre 2003 wurden mit der 1. Stufe die Tierversuche für das kosmetische Endprodukt und im Jahre 2009 mit der Stufe 2 auch die Tierversuche für die Inhaltsstoffe verboten, wovon drei Tests mit Tieren noch ausgenommen blieben.
“Das nun in Kraft getretene Handels- und Importverbot ist ein enorm wichtiger Schritt für das totale Aus der Tierversuche für Kosmetika in Europa, weil damit eine Auslagerung von Tierversuche für die Entwicklung und Testung von Kosmetika in Drittländer verhindert wird”, erläutert Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner (IBT), diesen entscheidenden Etappensieg gegen die grausamen Tierversuche.
Besonders erfreut sind die TierversuchsgegnerInnen, dass der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Tonio Borg, ohne Wenn und Aber zu der Umsetzung der Kosmetikrichtlinie steht. Ganz im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger John Dalli beabsichtigt er keine Ausnahmen und Terminverschiebungen des Totalverbotes:
Ohne Vermarktungsverbot würde die Industrie nicht genügend Anreiz haben, tierversuchsfreie Testverfahren zu entwickeln, betonte Tonio Borg beim Parlamentshearing.
Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
tierversuchsgegner@chello.at
Siehe dazu auch die Pressemitteilung der Europäischen Kommission
Siehe auch unter Bald ist es soweit: Europa als d i e tierversuchsfreie Zone für Kosmetika
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