Die Tierversuchsstatistik für das Jahr 2001 ist am 25. Juni 2002 im Amtsblatt der Wiener Zeitung erschienen.
Insgesamt wurde für das Jahr 2001 die Verwendung von 180.473 Tiere gemeldet. Davon sind 461 Tiere vom Vorjahr erneut für Versuche verwendet worden. Somit hat sich die Anzahl gegenüber dem Jahr 2000 um 9 % und gegenüber dem Jahr 1999 sogar um nahezu 40 % erhöht!!!
In Österreich verendet somit – allein nach der amtlichen Statistik – alle drei Minuten ein Versuchstier!!! Dies widerspricht eindeutig der Intention des Tierversuchsgesetzes. Laut § 17 ist “eine Verringerung der Anzahl” anzustreben.
Der Anstieg der Tierversuche, der europaweit zu beobachten ist, ist sicherlich mit der boomenden Gentechnologie in Zusammenhang zu bringen, die mit öffentlichen Geldern in Milliardenhöhe gefördert wird. Daneben hat die mit öffentlichen Mitteln bescheiden finanzierte tierversuchsfreie Forschung überhaupt keine Chance.
Lediglich 35.850 Tiere kommen aus österreichischen registrierten Zucht- oder Liefereinrichtungen. Aus “anderen Quellen” innerhalb der EU kommen 139.587 Tiere und aus “sonstiger Herkunft” 4.199.
Den mit Abstand größten “Tierverbrauch” verzeichnet nach wie vor das BM für soziale Sicherheit und Generationen mit 138.093 Tieren (14.571 Tiere mehr als im Vorjahr). Zum größten Teil wurden diese, nämlich 123.175, zum Zwecke der Forschung, Entwicklung, Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten der Human- und Veterinärmedizin verwendet.
Das BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat 38.334 Tiere gemeldet bekommen, das sind 1.845 Tiere mehr als im Vorjahr. Der größte Teil, nämlich 24.370, wurde für biologische Untersuchungen im Bereich der Grundlagenforschung eingesetzt.
Danach folgt das BM für Land- und Forstwirtschaft mit 2.674 Tieren, das jedoch gegenüber den Vorjahr ein minus von 118 Tieren vorweisen kann. Die Tiere wurden alle für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen eingesetzt.
Dem BM für Wirtschaft und Arbeit wurden 1.372 Tiere gemeldet, das sind um 1.438 Tiere weniger als im Vorjahr. Die meisten Tiere (1.144) wurden für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen eingesetzt.
Bei der am meist verwendeten Tierart stehen die Mäuse mit 142.369 an erster Stelle (+ 17.968 gegenüber dem Vorjahr), gefolgt von den Ratten, Kaninchen und Meerschweinchen. Gegenüber dem Vorjahr ist eine prozentuelle Steigerung bei den Ziegen um 440 %, bei den Katzen um 233 % und bei den Schweinen um 153 % zu verzeichnen.
Eine prozentuelle Verringerung um 100 % ist bei den “anderen Säugetieren” und Wachteln feststellbar, bei den Pferden eine um 88 %.
Der größte Teil der Tiere, nämlich 133.972 wurde für die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten der Human- und Veterinärmedizin verwendet, wobei bei der Herstellung und Qualitätskontrolle der größte Teil (54.646) aufgrund von EU-Rechtsvorschriften erfolgt.
28.754 Tiere wurden für biologische Untersuchungen der Grundlagenforschung herangezogen. Für die allgemeine und berufliche Bildung wurden 399 Tiere verwendet.
30.081 Tiere wurden für Versuche im Zusammenhang mit menschlichen Krebserkrankungen verwendet, “lediglich” 434 Tiere im Zusammenhang mit Tierkrankheiten, das sind 0,8 %.
8.450 Tiere wurden für die immens belastenden toxikologischen Tests verwendet. Trotz eines Verbotes des LD-50 Tests wurden 74 Tieren diesem unterzogen. 477 Tiere fallen unter die nichts aussagende Rubrik “sonstige letale Methode”.
An mehr als der Hälfte der Tiere von den 8.450 wurden medizinische Produkte getestet. Die restliche Hälfte fällt unter die auch nichts näher aussagende Rubrik “sonstige toxikologische Prüfungen”.
Wie für das Vorjahr gilt:
Die Statistik schweigt sich weiterhin darüber aus, wie viele Tiere sich tatsächlich in den Versuchslabors befinden, da sich die Zahlen nur auf die Labortiere, die im betreffenden Jahr im Versuch waren, beziehen. Es ist durchaus üblich, Tiere in Versuchslabors quasi als Vorrat zu halten.
Auch kann man der Statistik nicht entnehmen, wie viele Versuche ein Versuchstier über sich ergehen lassen musste.
Darüber hinaus gelten Versuche an Wirbellose nicht als Tierversuche und müssen somit weder gemeldet noch aufgezeichnet werden und finden somit ebenfalls nicht Eingang in die Statistik.
Dies gilt auch für Tierversuche, von denen der Experimentator annimmt, dass sie für die Tiere nicht mit Leiden und Schmerzen verbunden sind!
Ebenso fehlt die statistische Aufnahme von Tieren, die eigens zum Zweck der Gewinnung von Gewebe, Zellen, Organen etc. getötet werden, wie auch die Verwendung von Föten oder Embryonen.
Der Statistik ist nicht zu entnehmen, mit wie vielen Tieren Klonversuche und gentechnische Experimente durchgeführt werden. Auch wird die Verwendung von transgenen Tieren nicht eigens ausgewiesen.
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