Hund brutal zu Tode geprügelt: Bedingte Freiheitsstrafe

Am Dienstag musste sich am Bezirksgericht Donaustadt ein 19- Jähriger verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, am 15.10.2009 den Hund seiner Lebensgefährtin in deren Wohnung solange getreten und geprügelt zu haben, bis der Hund an den Verletzungen starb.

Der Hund namens Damian war der Lebensgefährtin des Angeklagten vom Tierschutzhaus des Wiener Tierschutzverein (WTV) vermittelt worden. Schon Jake, der vorige Hund seiner Lebensgefährtin, soll unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen sein, es war aber zu keinen Ermittlungen gekommen. Da Damian auch nach seiner Vermittlung rechtlich im Eigentum des WTV verblieben war, hatte sich der WTV als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen.

Wie das Gutachten des Sachverständigen ergab, sind Damian die tödlichen Verletzungen zu einem Zeitpunkt zugefügt worden, als der Angeklagte alleine mit dem Hund in der Wohnung war. Das Gutachten diagnostizierte “zahlreiche Traumen” und “besonders intensive Schmerzen” und spricht von Angst und Panik des Hundes. Die Schmerzen Damians wären teilweise an der Grenze des Erträglichen gewesen.

Rohe Misshandlung, unnötige Qualen

“Viel Schlimmeres kann man einem Hund schon nicht mehr zufügen”, sagte der Sachverständige in seinem Schlussplädoyer. Die ursprünglich bloß auf mutwilliges Töten lautende Anklage wurde um zwei weitere Tatbestandsvarianten des Tierquälereiparagraphen (ein Tier roh misshandeln und ihm unnötige Qualen zufügen) sowie um das Delikt der Sachbeschädigung (da Damian formal im Eigentum des WTV stand) ausgedehnt.

Das Gericht sprach den Angeklagten für schuldig, Damian roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt und ihn mutwillig getötet zu haben und verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Freiheitsstrafe sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten.

Der anwaltlich vertretene Angeklagte bat sich Bedenkzeit aus, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

“Schuld- und tatangemessen ist die Strafe nämlich nicht”, erläutert Rechtsbeistand Theuer. “Die Höchststrafe für Tierquälerei ist ein Jahr. Was muss einem Hund eigentlich angetan werden, damit das volle Strafmaß ausgeschöpft wird?”

http://www.vienna.at/news/wien/artikel/hund-brutal-zu-tode-gepruegelt-bedingte-freiheitsstrafe/cn/news-20101124-09015751
24.11.2010

Aufrufe: 169