Ab 2013 schreibt die EU vor, dass herkömmliche Legebatterien ausgestaltet sein müssen, d.h. die Käfige werden etwas größer und mit einer Sitzstange, einer Scharrmatte und einem abgetrennten Legebereich versehen.
Der Regierungsentwurf zum Bundestierschutzgesetz sieht kein Käfighaltungsverbot vor, sondern lediglich, dass diese Ausgestaltung schon ab 2009 vorgenommen werden müsse.
In der Schweiz ist man seit dem Legebatterieverbot 1991 andere Wege gegangen. Dort wurden sogenannte Volierensysteme entwickelt, in denen die Hühner in mehreren Bodenhaltungs-Etagen übereinander leben. Auch in Österreich gibt es Probebetriebe dieser Art. Unbestritten ist, dass diese Art der Haltung den Bedürfnissen der Tiere viel gerechter wird, auch wenn nur etwa 50 % des Besatzes einer Legebatterie in einer Halle derselben Größe erreicht werden kann.
Experten, wie der Rektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien, von Fricks , sagen, die Zukunft könne jedenfalls nicht in einer Ausgestaltung der tierquälerischen Käfige liegen. Ausgestaltete Käfige seien eine wirtschaftliche Fehlentwicklung, u.a. deswegen, weil die Desinfektion wesentlich problematischer ist, da die Hühner die Ausgestaltung mit Kot versehen. Und das Argument, dass nach einem Käfigverbot die Importe von Käfigeiern dominieren würden, ist falsch. In der Schweiz ist der Anteil von Alternativeiern seit dem Verbot stetig gestiegen.
Die Bodenhaltungsvoliere könnte einen praktikablen Kompromiss zwischen Tiergerechtigkeit und Billigproduktion darstellen. Die Tiere haben zwar keinen Auslauf ins Freie, wie bei der Freilandhaltung von Hühnern (unbestritten “tiergerechteste” Haltungsform), aber sie können wenigstens einen Bodenscharraum, erhöhte Sitzstangen und Legenester benutzen.
Die rund 300 verbliebenen österreichischen “konventionellen” Käfighalter sollen sich dieser Gegebenheit anpassen.
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