Frühstücksei juristisch betrachtet

In Österreich kommt ein großer Teil der verwendeten Eier in Privathaushalten, Gastronomie und Industrie noch immer aus der Käfighaltung. Von rund 5,5 Mio. Legehennen werden 2 Mio. Hennen in Käfigen gehalten. Einer Expertenschätzung zufolge sind das 37% der österreichweit produzierten Eier.

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der EU-Kommission hat 1996 einen Bericht zum Wohlergehen von Legehennen veröffentlicht. Darin wird klar festgestellt, dass insgesamt die Haltung in konventionellen Käfigen zu schweren Nachteilen für das Wohlbefinden von Legehennen führt. Die Richtlinie 1999/74/EG legt aktualisierte Mindestanforderungen für den Schutz von Legehennen fest und unterscheidet dabei drei Arten :

Haltung in konventionellen Käfigen : 550 cm2 Käfigfläche je
   Tier (ab 2012 wird diese Haltungsform generell untersagt),

Haltung in ausgestalteten Käfigen : 750 cm2 Käfigfläche je
   Tier: Käfige mit Sitzstangen, einem Nest und einer
   Einstreufläche, die das Picken und Scharren ermöglicht,

Käfiglose Systeme mit Legenestern (mindestens ein Nest je 7
   Hennen) und geeignete Sitzstangen, wobei die Besatzdichte 9
   Legehennen je m2 nutzbare Fläche nicht überschreiten darf.
   Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren
   gegen Österreich eingeleitet, weil die Länder Kärnten, Salzburg
   und Vorarlberg die Richtlinie bis zum 1.Jänner 2002 nicht
   vollständig umgesetzt haben. Derzeit bemüht sich das
   BMLFUW im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung um eine
   Verbesserung der Legehennenhaltung und gewährt durch
   Sonderrichtlinien Förderungen für Investitionen zur Anpassung
   der Stallungen.

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