Die angewandte Tierschutzarbeit im Sinne der Aufnahme und Betreuung zigtausender herrenloser oder Fundtiere und die Unterbringung und Betreuung behördlich beschlagnahmter Tiere verursacht hohe Kosten. Trotzdem werden diese Leistungen seit jeher auf private Tierschutzorganisationen und ehrenamtliche Tierfreunde abgewälzt und bringen diese damit in oft ausweglose finanzielle Situationen.
Aus dieser Erkenntnis und aufgrund eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. DDr. Mayer, dass Kosten, die den Tierschutzorganisationen durch Dienstleistungen im öffentlichen Interesse erwachsen, von den jeweils zuständigen Behörden abgegolten werden müssen, hat die Stadt Wien über die zuständige Veterinärbehörde ein richtungsweisendes Beispiel gesetzt.
Der seit 1. Jänner 2003 bestehende – auf unbestimmte Zeit abgeschlossene – Leistungsvertrag zwischen dem “Leistungsnehmer” Stadt Wien und dem “Leistungsbereitsteller” Wiener Tierschutzverein stellt sicher, dass die vom Wiener Tierschutzverein erbrachten Sozialleistungen für die öffentliche Hand finanziell abgegolten werden. Durch eine fixe Tarifordnung (Entgelt für Tierrettung, für Unterbringung in Form von Abschlagszahlungen bzw. Tagessätzen, für die weitere tierärztliche Betreuung, Pauschalbetrag für sämtliche Leistungen in Bezug auf Wildtiere) verändert sich der Status dieses gemeinnützigen Tierschutzvereines vom lästigen Bittsteller zu einem notwendigen Partner gemäß seiner wichtigen Aufgabe.
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