Sparen im Staat ist angesagt. Daher stellt sich die Frage: “Brauch ma den die Tieranwaltschaft wirklich” ? Experten, zuletzt bei der Tierschutz-Enquete-Kommission im Österr. Parlament, sagen Ja. Der Ausbeutung des Tieres steht kein gesetzlicher Fürsprecher gegenüber, der zur Wahrung der Interessen der Tiere an ihrem Wohlergehen berufen wäre. Sie soll dem krassen Vollzugsdefizit im Tierschutzbereich entgegenwirken: die fehlende Beschwerde und Rechtsmittellegitimation des Anzeigers, die Verweigerung des Rechts auf Akteneinsicht stehen einem effektiven Tierschutz im Wege. Als Rechtsvertreter des Tieres im gerichtlichen Straf-verfahren und im Verwaltungsstrafverfahren könnte sie für die einheitliche Durchset-zung der Tierschutzbestimmungen Sorge tragen. Die Tieranwaltschaft könnte auf eine Einvernahme von Zeugen be-harren, Experten vor-schlagen, Akteneinsicht verlan-gen, Fragen an den Beschuldigten stellen, an Verhandlungen teilnehmen und Einstel-lungsverfügungen und zu milde Urteile anfechten. Der Bekanntheitsgrad der Tierschutzgesetzge-bung würde sich steigern, und krass unterschied-lich ausfallende Urteile könnten einander angeglichen werden. Auch würde dem strukturellen Misstand entgegen getreten, dass der verurteilte Tierquäler ein ge-gen ihn lautendes Strafurteil – zu Lasten des Tieres – anfechten kann, ein ihn frei-sprechendes Urteil aber bloss von der Strafuntersuchungsbe-hörde, nicht aber von der anzeigenden Per-son oder schon gar nicht von einer Tierschutzorganisation an die Rechtsmit-telinstanz weiter gezogen werden kann.
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